Außenstelle Krumbach
Lichtensteinstraße 12
86381 Krumbach
Kontakt
Annika Lutzenberger
E-Mail: Annika.Lutzenberger@bsgz.de
Julia Mändle
E-Mail: Julia.Maendle@bsgz.de
Tel.: 08282 88160-0
Fax: 08282 88160-180
Weiterführende Links
Beiträge
Wir bilden in Vollzeitunterricht Staatlich geprüfte Helfer für Ernährung und Versorgung aus. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre (1/2 Jahr Probezeit). Außerdem bilden wir Staatlich geprüfte Assistenten für Ernährung und Versorgung aus. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre (1/2 Jahr Probezeit).
1. Stundentafel
Allgemeinbildender Unterricht
- Religionslehre/Ethik
- Deutsch und Kommunikation
- Politik und Gesellschaft
- Sport
Fachlicher Unterricht
- Betriebswirtschaftslehre
- Ernährung und Verpflegung
- Dienstleistungen und Service
- Wohn- und Funktionsbereiche
- Personenbetreuung
- Textillehre
- Wahlpflichtfach (ab der 11. Klasse)
2. Praktikumszeiten
- Jahrgangsstufe (1. Ausbildungsjahr):
- 1 Woche Praktikum in einem Privathaushalt (Meisterbetrieb)
- 1 Woche Praktikum in einem Großbetrieb im hauswirtschaftlichen Bereich
- Jahrgangsstufe (2. Ausbildungsjahr):
- 8 Wochenstunden Fachpraxis in einem ausgewählten Betrieb (1 Praxistag pro Woche)
- 2 Wochen Praktikum in einschlägigen Betrieben des gewählten Wahlpflichtfaches
3. Lehrfahrten und Projekte
Jahreszeitliche Feste und aktuelle Ereignisse nehmen wir zum Anlass für Lehrfahrten und Projekte, z.B.
- Catering für hausinterne Veranstaltungen
- Besuch von Fachmessen und weiterführenden Schulen
- u. v. m
Ein großes Plus unserer drei Berufsfachschulen ist das EU Projekt Erasmus+. Du hast mit uns die Möglichkeit ins europäische Ausland zu reisen und dort ein Praktikum zu absolvieren.
4. Erasmus+
5. Prüfungen und Mittlerer Schulabschluss
Am Ende der 11. Jahrgangsstufe (2. Ausbildungsjahr) erfolgt die Prüfung zum Staatlich geprüften Helfer für Ernährung und Versorgung in Theorie und Praxis.
Der Abschluss zum Assistenten für Ernährung und Versorgung sowie zum Hauswirtschafter findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.
Mittlerer Schulabschluss
Das Abschlusszeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung den Mittleren Schulabschluss, wenn in den Vorrückungsfächern eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt wurde und ausreichende (Note 4 und besser) Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden.
6. Berufliche Einsatzgebiete und Weiterbildungen
Arbeitsmöglichkeiten nach erfolgreichem Berufsabschluss sind sehr vielfältig: in Privathaushalten, Großhaushalten wie z.B. Alten- und Pflegeheimen, Tagungshäusern, Kur- und Reha-Einrichtungen, Krankenhäuser, sowie in Hotel- und Gaststättenbetrieben.
Das Spektrum der Weiterbildungsmöglichkeiten öffnet eine Vielzahl an Möglichkeiten, z.B.
- Hauswirtschaftsmeister
- Betriebswirt für Ernährung und Versorgungsmanagement
- Staatlich geprüfter Techniker für Hauswirtschaft
- Fachlehrer
- Familienpfleger/Dorfhelfer
- Selbstständige Fachkraft
- Berufsoberschule
- u.a.
7. Digitale Infos zur Bewerbung an den Berufsfachschulen
8. Bewerbung
Voraussetzungen
- erfüllte Vollzeitschulpflicht
Voraussetzung für das Praktikum
Es gilt zum Teil eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Daher ist ggf. eine vollständige Impfung (nach den aktuell gültigen Vorgaben) Voraussetzung für das ausbildungsbegleitende Praktikum. Die Ausbildung kann nur mit einem Praktikum absolviert werden.
Deine Bewerbung richtest du an …
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung
Lichtensteinstraße 12
86381 Krumbach
Benötigte Unterlagen für die Bewerbung
- Onlineanmeldung zu den Berufsfachschulen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Zwischenzeugnis bzw. Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (Kopie)
Benötigte Unterlagen für die Aufnahme
- Abschlusszeugnis bzw. Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule (in Kopie)
- Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Erweitertes Führungszeugnis*
(nicht älter als 3 Monate bei Ausbildungsbeginn) - Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs: QR-Code*
*Ein entsprechendes Schreiben/Formular wird jeweils von uns zu gegebener Zeit ausgegeben.
9. Gut zu wissen...
Unter bestimmten Voraussetzungen kann BaföG nach dem Ausbildungsförderungsgesetz beantragt werden.
Fahrkosten zur Berufsfachschule werden im 1. Ausbildungsjahr (10. Klasse) und unter gewissen Voraussetzungen auch im 2. Ausbildungsjahr (11. Klasse) vom Landratsamt übernommen.
Weiterführende Informationen: sh. weiterführende Links (Buttons links).





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