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Staatliches Berufliches Schulzentrum Günzburg

Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung

Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung





Wir bilden in Vollzeitunterricht aus

Staatlich geprüfte*r Helfer*in für Ernährung und Versorgung

Ausbildungsdauer 2 Jahre (1/2 Jahr Probezeit)

Staatlich geprüfte*r Assistent*in für Ernährung und Versorgung

Ausbildungsdauer 3 Jahre (1/2 Jahr Probezeit)




Stundentafel



Allgemeinbildender Unterricht


  • Religionslehre/Ethik
  • Deutsch und Kommunikation
  • Politik und Gesellschaft
  • Sport


Fachlicher Unterricht


  • Betriebswirtschaftslehre
  • Ernährung und Verpflegung
  • Dienstleistungen und Service
  • Wohn- und Funktionsbereiche
  • Personenbetreuung
  • Textillehre
  • Wahlpflichtfach (ab der 11. Klasse)


Praktikumszeiten


10. Jahrgangsstufe (1. Ausbildungsjahr):

  • 1 Woche Praktikum in einem Privathaushalt (Meisterbetrieb)
  • 1 Woche Praktikum in einem Großbetrieb im hauswirtschaftlichen Bereich

11. Jahrgangsstufe (2. Ausbildungsjahr):

  • 8 Wochenstunden Fachpraxis in einem ausgewählten Betrieb (1 Praxistag pro Woche)
  • 2 Wochen Praktikum in einschlägigen Betrieben des gewählten Wahlpflichtfaches


Lehrfahrten und Projekte


Jahreszeitliche Feste und aktuelle Ereignisse nehmen wir zum Anlass für Lehrfahrten und Projekte, z.B.

  • Catering für hausinterne Veranstaltungen
  • Besuch von Fachmessen und weiterführenden Schulen
  • u. v. m


Ein großes Plus unsere drei Berufsfachschulen ist das EU Projekt Erasmus+. Du hast mit uns die Möglichkeit ins europäische Ausland zu reisen und dort ein Praktikum zu absolvieren. Wir haben Partner in Spanien, Finnland und Österreich.


Infos zu Erasmus+
hier klicken



Prüfungen und Mittlerer Schulabschluss


Am Ende der 11. Jahrgangsstufe (2. Ausbildungsjahr) erfolgt die Prüfung zur/zum Staatlich geprüften Helfer*in für Ernährung und Versorgung in Theorie und Praxis.

Der Abschluss zur Assistentin/zum Assistenten für Ernährung und Versorgung sowie zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.


Mittlerer Schulabschluss


Das Abschlusszeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung den Mittleren Schulabschluss, wenn in den Vorrückungsfächern eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt wurde und ausreichende (Note 4 und besser) Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden.


Berufliche Einsatzgebiete und Weiterbildungen


Arbeitsmöglichkeiten nach erfolgreichem Berufsabschluss sind sehr vielfältig: in Privathaushalten, Großhaushalten wie z.B. Alten- und Pflegeheimen, Tagungshäusern, Kur- und Reha-Einrichtungen, Krankenhäuser, sowie in Hotel- und Gaststättenbetrieben.




Das Spektrum der Weiterbildungsmöglichkeiten öffnet eine Vielzahl an Möglichkeiten, z.B.
  • Hauswirtschaftsmeister*in
  • Betriebswirt*in für Ernährung und Versorgungsmanagement
  • Staatlich geprüfte*r Techniker*in für Hauswirtschaft
  • Fachlehrer*in
  • Familienpfleger*in/Dorfhelfer*in
  • Selbstständige Fachkraft
  • Berufsoberschule
  • u. a.


Digitale Infos
zur Bewerbung an den Berufsfachschulen



Digitale Infos
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Bewerbung



Voraussetzungen


  • erfüllte Vollzeitschulpflicht


Voraussetzung für das Praktikum


Es gilt zum Teil eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Daher ist ggf. eine vollständige Impfung (nach den aktuell gültigen Vorgaben) Voraussetzung für das ausbildungsbegleitende Praktikum. Die Ausbildung kann nur mit einem Praktikum absolviert werden.


Deine Bewerbung richtest du an ...


Staatliche Berufsfachschule für
Ernährung und Versorgung
Lichtensteinstraße 12
86381 Krumbach


Benötigte Unterlagen zur Bewerbung/Anmeldung


  • Anmeldeblatt zu den Berufsfachschulen
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Zwischenzeugnis bzw. Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (Kopie)

· ggf. Praktikumsnachweis
· ggf. weitere Referenzen/Fortbildungsnachweise/...


Benötigte Unterlagen nach der Aufnahme


  • Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • -> Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt durch
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • -> Ein Schreiben für die Beantragung wird zu Beginn der Ausbildung von uns ausgegeben
  • Erfassungsbogen zum Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs
  • -> Formular wird von uns ausgegeben


Gut zu wissen ...


Unter bestimmten Voraussetzungen kann BaföG nach dem Ausbildungsförderungsgesetz beantragt werden.


Informationen zur Ausbildungsförderung für Schüler*innen
hier klicken


Fahrkosten zur Berufsfachschule werden im 1. Ausbildungsjahr (10. Klasse) vom Landratsamt übernommen.


Informationen zur Schülerbeförderung
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