Wir bilden in Vollzeitunterricht aus Staatlich geprüfte*r Helfer*in für Ernährung und Versorgung Ausbildungsdauer 2 Jahre (1/2 Jahr Probezeit) Staatlich geprüfte*r Assistent*in für Ernährung und Versorgung Ausbildungsdauer 3 Jahre (1/2 Jahr Probezeit) |
Stundentafel |
Allgemeinbildender Unterricht |
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Fachlicher Unterricht |
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Praktikumszeiten |
10. Jahrgangsstufe (1. Ausbildungsjahr): |
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11. Jahrgangsstufe (2. Ausbildungsjahr): |
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Lehrfahrten und Projekte |
Jahreszeitliche Feste und aktuelle Ereignisse nehmen wir zum Anlass für Lehrfahrten und Projekte, z.B. |
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Ein großes Plus unsere drei Berufsfachschulen ist das EU Projekt Erasmus+. Du hast mit uns die Möglichkeit ins europäische Ausland zu reisen und dort ein Praktikum zu absolvieren. Wir haben Partner in Spanien, Finnland und Österreich. |
Infos zu Erasmus+ hier klicken |
Prüfungen und Mittlerer Schulabschluss |
Am Ende der 11. Jahrgangsstufe (2. Ausbildungsjahr) erfolgt die Prüfung zur/zum Staatlich geprüften Helfer*in für Ernährung und Versorgung in Theorie und Praxis. Der Abschluss zur Assistentin/zum Assistenten für Ernährung und Versorgung sowie zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. |
Mittlerer Schulabschluss |
Das Abschlusszeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung den Mittleren Schulabschluss, wenn in den Vorrückungsfächern eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt wurde und ausreichende (Note 4 und besser) Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden. |
Berufliche Einsatzgebiete und Weiterbildungen |
Arbeitsmöglichkeiten nach erfolgreichem Berufsabschluss sind sehr vielfältig: in Privathaushalten, Großhaushalten wie z.B. Alten- und Pflegeheimen, Tagungshäusern, Kur- und Reha-Einrichtungen, Krankenhäuser, sowie in Hotel- und Gaststättenbetrieben. |
Das Spektrum der Weiterbildungsmöglichkeiten öffnet eine Vielzahl an Möglichkeiten, z.B.
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Digitale Infos zur Bewerbung an den Berufsfachschulen |
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Bewerbung |
Voraussetzungen |
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Voraussetzung für das Praktikum |
Es gilt zum Teil eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Daher ist ggf. eine vollständige Impfung (nach den aktuell gültigen Vorgaben) Voraussetzung für das ausbildungsbegleitende Praktikum. Die Ausbildung kann nur mit einem Praktikum absolviert werden. |
Deine Bewerbung richtest du an ... |
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Lichtensteinstraße 12 86381 Krumbach |
Benötigte Unterlagen zur Bewerbung/Anmeldung |
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· ggf. Praktikumsnachweis · ggf. weitere Referenzen/Fortbildungsnachweise/... |
Benötigte Unterlagen nach der Aufnahme |
-> Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt durch
-> Ein Schreiben für die Beantragung wird zu Beginn der Ausbildung von uns ausgegeben
-> Formular wird von uns ausgegeben |
Gut zu wissen ... |
Unter bestimmten Voraussetzungen kann BaföG nach dem Ausbildungsförderungsgesetz beantragt werden. |
Informationen zur Ausbildungsförderung für Schüler*innen hier klicken |
Fahrkosten zur Berufsfachschule werden im 1. Ausbildungsjahr (10. Klasse) vom Landratsamt übernommen. |
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